Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Gegenstand des Vertrages ist ein Termin bei Theresa Jouaux in der Markircherstraße 11a in Mannheim mit allen beinhaltenden Leistungen (die Vorbesprechung, der E-Mail Verkehr, samt aller dazu gehörigen und nachfolgend abschließend aufgeführten Leistungen: Korrespondenz mit dem Kunden, Anfertigung einer oder mehrerer Zeichnung(en), der entsprechenden Tätowierung(en),einer Nachbesprechung (Tattoopflege, offene Fragen) und ggf. ein Nachstechtermin).
(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
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2. VORAUSSETZUNGEN
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die folgenden Pflichten zu erfüllen, einen Verstoß hiergegen gegenüber Theresa Jouaux unverzüglich anzuzeigen und der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er alle folgenden Voraussetzungen zum Zeitpunkt des Termins erfüllt: (1) Der Kunde muss zum Termin volljährig sein und die nötige geistige Reife besitzen. Es darf keine Schwangerschaft bestehen oder die Kundin sich in Stillzeit befinden.
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(2) Es dürfen 24h vor dem Termin keine blutverdünnenden Mittel eingenommen werden (Alkohol, Schmerzmittel, Koffein etc.).
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(3) Folgende Erkrankungen dürfen nicht beim Kunden diagnostiziert sein und auch nicht im Verdacht stehen, vorzuliegen: : Bluter, Hebatitis, HIV, Leukämie, Krebs, Diabetes, ansteckende Krankheiten, Herzklappenfehler, Metallallergie, akute Infektionen, wie z.B. Bronchitis, Grippe oder Mittelohrentzündung, Schuppenflechte, Neurodermitis oder sog. wildem Fleisch.
Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass ein Verschweigen dieser Krankheiten und ein dessen ungeachtet stattfindender Tattootermin zu schweren Gesundheitsproblemen und in Ausnahmefällen zum Tod führen kann.
(4) Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht, insbesondere, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er diese oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
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3. VERGÜTUNG
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Die Vergütung für den Tattootermin findet in drei Schritten statt: 1. Anzahlung/ Reservierungsgebühr bei Terminbuchung für einen Termin; 2. Zahlung des verbleibenden Restgesamtbetrags für die auf Haut umgesetzte Illustration als Tatöwierung. Die Einzelheiten ergeben sich im Folgenden aus dieser Ziffer 2.
(1) Die Vergütung für die unter Punkt 1 genannten Leistungen beträgt mindestens 170 EUR (Stand: Juli 2022. Die Höhe des finalen Preises richtet sich nach der Dauer des gesamten Termins vorort. Es werden 170 pro Stunde abgerechnet. Pro angefangener Stunde wird auf die halbe Stunde aufgerundet. Im Preis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
(2) Nach Auftragserteilung des Kunden an Theresa Jouaux ist eine Anzahlung/Reservierungsgebühr von 50-100 Euro über Paypal an die Künstlerin, die den Termin vergibt, zu zahlen. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle einer Absage oder Verschiebung des Termins von Seiten der KundInnen nicht zurückerstattet.
(3) Nach der Beratung via Mail und der Schätzung des finalen Preises für die Auftragsarbeit, wird eine Anzahlung für den Termin zur Zahlung fällig. Die Frist zur Zahlung der Anzahlung beträgt 2 Werktage. Die Restsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort und ohne Abzug an den Künstler in Bar oder per EC Zahlung zu leisten.
(4) Ist die Anzahlung nach 2 Tagen der Aufforderung nicht auf eines der Konten des Auftragnehmers eingegangen, wird der angebotene Termin umgehend weitervergeben, die Vereinbarungen und der Termin werden storniert.
(5) Eine pauschale Aussage über den endgültigen Preis einer Illustration und des dazu gehörigen Tattoos ist nicht möglich. Mehrere Faktoren, die auch erst nach der erfolgten Tätowierung bekannt werden können, fließen in die Preisgestaltung mit ein. Vorab können seitens Theresa Jouaux lediglich grobe Einschätzungen genannt werden.
(6) Generell sind Kostenvoranschläge nur gültig, wenn sie von den ausführenden Künstlern persönlich gegeben werden.
(7) Kommt im Laufe des Termins kein Tattoo zustande, muss die geleistete Arbeitszeit der Tätowiererin trotzdem vergütet werden (siehe Punkt 1).
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4. TERMINE UND FRISTEN
(1) Der Ausführungstermin ist in der Termin-Bestätigungs- E-Mail festgehalten.
(2) Veränderungswünsche und Anregungen für die Motivzeichnung müssen bis eine Woche vor dem Terminbeginn bei der jeweiligen Künstlerin eingegangen sein. Spätere Korrekturwünsche können nur beim Termin selbst besprochen und angepasst werden.
(3) Wird ein Termin storniert, behält Theresa Jouaux als Stornierungsgebühr die gesamte Anzahlungsgebühr endgültig ein(d.h. Gesamtanzahlung aus Anzahlung nach Terminbuchung und Anzahlung nach erfolgter Besprechung, vgl. Ziffer 3).
(4) Terminverlegungen (E-Mail oder telefonisch) sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin möglich. Bei Absage des Termins oder Nichterscheinen verfällt die Terminkaution sowie der Anspruch auf einen Ersatztermin. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Termin.
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5. ANGEFERTIGTE ZEICHNUNGEN/ TÄTOWIERUNG
(1) Die Vorlagen für die Tätowierung wird auf der Grundlage der Beratungs-E-Mails erstellt. Sofern im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, verbleiben alle Eigentums- und Nutzungsrechte an der Vorlage beim Künstler und/ oder Atelier Noir nu. Die KundInnen erhalten lediglich ein einfaches (räumlich und zeitlich unbeschränktes) Nutzungsrecht an der Illustration. Entsprechende Verträge werden zu Beginn des Termins unterschrieben.
(2) Es ist möglich bis zu 3 Tage vor dem Termin Änderungswünsche und Ideen der Tätowiererin gegenüber via E-Mail zukommen zu lassen, weichen die Änderungswünsche allerdings zu sehr von den ursprünglichen Vereinbarungen ab, obliegt es der Künstlerin, ob sie das Projekt weiterhin umsetzen möchte, oder nicht.
(3) Die Vorlage wird i.d.R. schon einige Tage vor dem Termin den KundInnen per E-.Mail gegenüber präsentiert und besprochen. In diesem Rahmen sind dann noch Anpassungen in Größe und Form möglich. Zum Zeitpunkt des Termins sollten jedoch alle Änderungen angepasst worden sein. Den KundInnen ist es untersagt, diese Zeichnung an Dritte weiterzugeben oder diese anderweitig zu nutzen, statt zur bloßen Ansicht dieser.
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(4) Wird die Tätowierung nicht begonnen oder nicht fertiggestellt, hat der Kunde kein Recht auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Soweit der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine schriftliche gesonderte Vereinbarung erforderlich. Eine Überlassung ist ausgeschlossen, soweit es sich bei der Tätowierung um eine Freihandarbeit handelt.
(5) Die KundInnen gewähren der Künstlerin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung, also der Illustration auf dem eigenen Körper, anfertigt.
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6. LEISTUNGSANSPRUCH (NACHSTECHEN)
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf das Nachstechen der erbrachten Tätowierung. Das Nachstechen, was als Korrektur einer unregelmäßig abgeheilten Tätowierung verstanden wird, muss in den – auf den Ersttermin der frischen Tätowierung – darauf folgendes 12 Monaten erfolgen.
(2) Das ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sich in einem angemessenen Zeitraum von 9 Monaten bei dem betreffenden Künstler meldet. Dies muss über E-Mail mit dem Betreff Nachstechen erfolgen. Eine Bilddatei mit dem Foto (gute Qualität) der abgeheilten Tätowierung, aus dem sich auch der unregelmäßige Heilungsverlauf erkennen lassen muss, muss Bestandteil dieser E-Mail sein.
(3) Das Nachstechen einer Tätowierung ist nur möglich, wenn diese vollständig verheilt ist. Nach spätestens 12 Wochen sollte das frisch gestochene Tattoo verheilt und die Epidermis vollständig regeneriert sein. Erst dann kann ein Nachstechtermin vereinbart werden.
(4) Für das Nachstechen wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Dieser kann nach oben hin variieren und ist vom Umfang des Nachstechens abhängig. Meldet sich der Auftraggeber in dem von (2) definierten Zeitraum, wird die Gebühr von 30 Euro voraussichtlich nicht übersteigen.
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7. GEWÄHRLEISTUNG
Die Auftragnehmerin haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese zwei Mal fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
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8. HAFTUNG
Die Auftragnehmerin haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Des Weiteren weist Theresa Jouaux darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich von der Tätowiererin herbeigefügt.
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9. KÜNDIGUNG
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung die geleistete Reservierungsgebühr der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Wurde die Zeichnung für das Tattoo bereits angefertigt, sind 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
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(1) Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
(2) Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
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11. INFORMATIONSPFLICHT GEMÄSS § 36 VSB
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Die Auftragnehmerin beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Stand Juli 2022